Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen der Firma TonnenXpert GmbH zu diesen Bedingungen. Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen der Firma TonnenXpert GmbH zu diesen Bedingungen. Der Auftraggeber erkennt durch den Vertragsschluss, bzw. durch Abgabe künftiger Bestellungen diese
Bedingungen als Vertragsbestandsteil an. Für zukünftige, weitere Vertragsschlüsse oder laufende Vertragsbeziehungen gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von TonnenXpert GmbH auch ohne weitere ausdrückliche Bezugnahme in der jeweiligen gültigen Form als vereinbart.
Etwaige, entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers sind nur und insoweit verbindlich, als diese in ausdrücklicher Abänderung dieser Geschäftsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch dann, wenn eine ausdrückliche Zurückweisung durch den Auftragnehmer nicht erfolgt.

§ 2 Vertragsschluss

Sämtliche Angebote von TonnenXpert sind freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung.

§ 3 Vertragsdauer, Kündigung, Stornierung

Aufträge für sämtliche einmalige Dienstleistungen können bis zu 4 Wochen vor dem geplanten Termin
kostenfrei storniert werden. Spätere Stornierungen berechnen wir mit 50 % des vereinbarten Preises. Soweit mit TonnenXpert eine wiederkehrende Dienstleistung in einem zu vereinbarten Rhythmus vereinbart ist, beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr. Das Vertragsverhältnis kann von jedem der Parteien mit einer Frist von 4 on jedem der Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Vertragsjahres ordentlich gekündigt werden. . Das Recht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.Sofern keiner der Vertragsparteien das Vertragsverhältnis zum Ablauf eines Jahres kündigt, verlängert sich dieses auf unbestimmte Zeit. Jeder der der Vertragsparteien ist berechtigt, das Vertragsverhältnis dann mit einer Frist von 4 Wochen ordentlich zu kündigen. Das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund bleibt auch hier unberührt.

Bei Vertragsdauer, Kündigungen oder Stornierungen muss der Auftraggeber der Firma TonnenXpert GmbH, Beim Holze 2a, 26160 Bad Zwischenahn, 0441-30442101, E-Mail: info@tonnenxpert.de, mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung mitteilen, diesen Vertrag zu widerrufen.

§ 4 Preise

Alle angebotenen Preise verstehen sich als Bruttopreise. Die Mehrwertsteuer ist bereits inkludiert.

5 § Vertragsgegenstand

Gegenstand der vertraglich geschilderten Dienstleistungen von TonnenXpert GmbH ist die Reinigung und sämtliche Dienstleistungen rund um Müllbehältnisse und Entsorgungsdienstleistungen am vereinbarten Ort. Dem Auftraggeber obliegt es, die zu reinigende Behältnisse rechtzeitig an einem für Tonnen Xpert zugänglichen Ort bereitzustellen und so zu kennzeichnen, dass diese für TonnenXpert eindeutig dem Auftrag zugeordnet werden können.

Die Einholung etwaiger behördlicher Genehmigungen für das Abstellen der Behältnisse hat der Auftraggeber einzuholen. Die gegeben falls erforderliche Verkehrssicherung obliegt dem Auftraggeber. Die Behältnisse sind leer zur Reinigung bereitzustellen. Soweit möglich und erforderlich, werden die Müllbehältnisse zur Abtrocknung auf den Kopf gestellt. Eine Verpflichtung von TonnenXpert hierzu besteht nicht.

6 § Leistungsdurchführung

Die zu reinigenden Müllbehältnisse sind zum vereinbarten Reinigungstermin ab 6 Uhr morgens bereitzustellen.Die Reinigung erfolgt seitens TonnenXpert am vereinbarten Reinigungstag in der Regel zwischen 6 bis 20 Uhr, spätestens jedoch bis 12 Uhr am Folgetag.

Sofern kein konkreter Reinigungstermin schriftlich vereinbart ist, wird TonennXpert die beauftragte Reinigung oder sonstige Dienstleistungen für Müllbehältnisse unter Berücksichtigung der internen Betriebsabläufe, insbesondere der geplanten Fahrtrouten der Reinigungsfahrzeuge, einplanen und dem Auftraggeber den Reinigungstermin spätestens 3 Werktage vor dem geplanten Reinigungstermin mitteilen. TonnenXpert behält sich vor, bei betrieblich erforderlichen Tourenänderungen, Änderung der Witterungsbedingungen, Stau oder ähnlichen Hindernissen den geplanten Reinigungstermin zu verlegen.
TonnenXpert ist zur Einbindung von Subunternehmen bei derAuftragsdurchführung berechtigt.

§ 7 Zahlungsbedingungen

Soweit nicht abweichend vereinbart, stellt TonnenXpert seine Leistungen nach Leistungserbringung dem Auftraggeber in Rechnung. Die Rechnungen sind zahlbar bei Erhalt ohne Abzug. Bei beauftragter wiederkehrender Dienstleistung erfolgt die Abrechnung monatlich. TonnenXpert behält sich vor, Abschlags- und Teilrechnungen zu erstellen. Eine Aufrechnung findet nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftragsgebers gegen TonnenXpert statt. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe der jeweils gültigen gesetzlicher Regelung berechnet. Mahnungen werden dem Auftraggeber mit 5,00 € je Mahnstufe in Rechnung gestellt. Vergebliche Anfahrten werden mit einer Pauschale von 60 % des vereinbarten Reinigungspreises in Rechnung gestellt, wobei dem Kunden freisteht, einen geringeren Aufwand seitens TonnenXpert nachzuweisen.

§ 8 Gewährleistung

Etwaige Mängel sind TonnenXpert unverzüglich schriftlich anzuzeigen. TonnenXpert ist zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt.

§ 9 Haftung

Ansprüche gegen TonnenXpert auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Schadenersatzansprüche des Auftragsbegebers aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TonnenXpert ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen haftet TonnenXpert nur auf vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden, sowie diese einfach fahrlässig verursacht wurden, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 10 Datenschutz

TonnenXpert verarbeitet die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten. TonnenXpert ist insoweit berechtigt, diese elektronisch zu speichern und zu verwenden. TonnenXpert wird die Daten vertraulich nach Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes behandeln. Der Auftraggeber erteilt TonnenXpert bei Auftragserteilung das Recht ihm zum Zwecke der Abwicklung des Auftrages telefonisch, postalisch oder elektronischem Wege zu kontaktieren.

§ 11 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Bad Zwischenahn.

§ 12 Schlussbestimmungen

Bei Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB tritt an ihrer Stelle die gesetzlich zulässige Regelung, die dem Sinne und Zweck am nächsten kommt. Übrige Inhalte werden hiervon nicht berührt. Insofern Individualvereinbarungen andere Fristen oder andere gesetzlich zulässige Vereinbarungen getroffen wurden, gelten diese vorrangig. Insofern ergänzungsbedürftige sein sollten, tritt an diese Stelle eine gesetzlich zulässige Regelung.

Soweit in den allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Sonderregelungen vereinbart sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Dienstleistungs- und Werkvertragsrechts.